Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus über die Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 09.07.2024 erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 10.07.2024 bis 16.07.2024 an der Anschlagtafel des Bürgerbüros der Stadt Heiligenhaus, Rathaus, Hauptstraße 159 , 42579 Heiligenhaus. 

Gemäß § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht wird hiermit auf den v. g. Aushang hingewiesen. 

Den vollständigen Wortlaut der Öffentlichen Bekanntmachung können Sie hier einsehen.