Bürgerhaushalt 2024/2025

In der Ratssitzung am 27.09.2023 wurde der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024 und 2025 eingebracht. Einwohnerinnen und Einwohner können diesen nun einsehen und sich im Rahmen des Bürgerhaushalts verstärkt aktiv am Haushaltsverfahren beteiligen.

Deckblatt des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2024 und 2025

Am 27.09.2023 wurde der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024/2025 in den Rat der Stadt Heiligenhaus eingebracht. Im Anschluss daran wird der Entwurf nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht, Einwohner können dann Einwendungen geltend machen.

Wie bereits für die früheren Haushhalte erhalten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die Möglichkeit, auf einer gesonderten Internetseite (https://beteiligung.heiligenhaus.de/) neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Einflussmöglichkeiten im Rahmen eines Bürgerhaushaltes verstärkt aktiv am Haushaltsverfahren teilzunehmen.

Konkret erhalten alle Einwohner dort die Möglichkeit, bis zum 22.10.2023 Fragen zu stellen und Vorschläge zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf zu unterbreiten.

Hierfür gilt:

  • Der/Die Verfasser/in muss sich mit Echtnamen und  Adresse registrieren lassen, um seine/ihre Vorschlagsberechtigung zum städt. Haushalt dokumentieren zu können.
  • Der Name (ohne Adresse) wird beim Vorschlag mit ausgewiesen.
  • Vorschläge mit Pseudonamen bzw. anonyme Eingaben werden sofort gelöscht.
  • Eine Bewertung oder gar Zensur des Vorschlages oder eine Abstimmung im Forum erfolgt nicht.
  • Alle Vorschläge werden den Fraktionen für ihre „vorgeschalteten“ Etatberatungen zur Verfügung gestellt.
  • Die jeweiligen Vorschläge sollen durch die Verfasser im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen mit entsprechenden Deckungsvorschlägen versehen werden.

Im Rahmen der Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 28. - 30.12.2023 erfolgt dann verbindlich eine abschließende Abstimmung über alle Vorschläge, die den vorgenannten Kriterien entsprechen.