Gemäß der Satzung über die Abfallbeseitigung erfolgt der Verkauf von Laubsäcken mit einem Volumen von 120l in der Zeit vom 16.09. bis zum 15.12.2024
Diese können beim Bürgerbüro/Abfallberatung und bei der Kämmerei (1. Etage Neubau) der Stadt zu den üblichen Öffnungszeiten für 0,50 € pro Stück (Deckung der Anschaffungskosten) erworben werden.
Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu säubern und den Unrat unverzüglich zu beseitigen. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Laub.
Das Kehren des Laubes oder des sonstigen Unrats vom Gehweg auf die Straße ist nicht erlaubt.
Für die Straßenzüge, die mit Straßenbäumen versehen sind, können daher die von der Stadt Heiligenhaus bereitgestellten „Laubsäcke“ genutzt werden. Die Säcke sind an den Baumscheiben am Tage der Abholung durch die Stadt Heiligenhaus bis 07.00 Uhr bereitzustellen, da sie von den Technischen Betrieben der Stadt Heiligenhaus eingesammelt werden.
Laubsäcke, die mit anderen Materialien wie z.B. Rasenschnitt oder Bioabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und müssen auf eigene Kosten z.B. über die Biotonne entsorgt werden.
Ebenso ist der Laubsack nicht für Laub aus dem eigenen Garten zu verwenden.
Fragen zum Kauf der Säcke können an die Mitarbeiter der Kämmerei unter Tel. 13-390 und beim Bürgerbüro unter Tel. 13-0 gerichtet werden.
Fragen zur Abholung der Laubsäcke können die Technischen Betriebe Heiligenhaus unter Tel. 5828712 beantworten.