Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 Beschlüsse zu den nachstehenden Bebauungsplanverfahren beschlossen, die nunmehr in der Zeit vom 17.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 eingesehen werden können:
- Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 "nördlich A44 / westlich Ratinger Straße"
- Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 85 "Nahversorgungsstandort südlich Velberter Straße"
- Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 84/1 "Velberter Straße / Am Meisenkothen" sowie dessen 1. vereinfachte Änderung und der 2. vereinfachten Änderung und Ergänzung
- Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "Autohaus Selbecker Straße"
Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, die Unterlagen der o. g. Bebauungsplanverfahren im Fachbereich II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, in der Zeit vom 17.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 während folgender Dienststunden einzusehen:
- montags: 08.30 - 12.30 Uhr
- mittwochs: 08.30 - 12.30 Uhr
- donnerstags: 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 08.30 - 12.30 Uhr
Die Bebauungsplanunterlagen werden auf Wunsch erläutert.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.