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Änderung Fischereischeine

Das Verfahren zur Erteilung von Fischereischeinen nach Änderung des Landesfischereigesetzes grundlegend geändert.

Die Grafik zeigt ein KI-generiertes Bild von einem Angler in seinem mit vielen gefangenen Fischen gefüllten Boot

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026 und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung am 3. Juli 2026 wird die Erteilung von Fischereischeinen, die Abführung der Fischereiabgabe und der damit korrespondierenden Gebühren neu geregelt.

Wichtige Information: 
Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.