Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt. Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Kreis Mettmann.
Anträge sind direkt an den Kreis Mettmann zu richten.
Ergänzender Hinweis zur Pressemitteilung:
Anträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis
"vertrauliche Arztunterlagen" zu adressieren an:
Kreis Mettmann,
Abteilung Infektionsschutz,
Düsseldorfer Straße 26,
40822 Mettmann