Grundbesitzabgabenbescheid

Die Stadt Heiligenhaus hat am 28.01.2022 die Grundbesitzabgabenbescheide verschickt.

 

Aufgrund eines Systemfehlers wurde bei einzelnen Bescheiden die Abrechnung der Abfallgebühren für das Jahr 2021 nur in der Gesamtfestsetzung unter dem Objekt, nicht aber im Zahlungs-plan dargestellt. Auf Wunsch kann der Grundbesitzabgaben-bescheid oder der Kassenkontoauszug mit der korrekten Darstellung des Zahlungsplanes  nachgereicht werden. Eine ggfls. offene Forderung, die Abfallgebühren aus 2021 betreffend, wird zum 28.02.2022 fällig und ist auf das auf dem Grundbesitzabgabenbescheid angegebene städtische Konto zu überweisen. Guthaben, die Abfallbeseitigung betreffend, können mit der Fälligkeit zum 15.02.2022 verrechnet werden. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Abbucherverfahren teilnehmen, erfolgt automatisch die korrekte Abbuchung oder Verrechnung gemäß Gesamtfestsetzung.

Die Stadtverwaltung bittet die Umstände zu entschuldigen.