Anmeldung der Lernanfänger

Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025

Gebäudeansicht der Grundschule Gerhard Tersteegen

Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das Schuljahr 2024/2025 wie folgt statt:

Bis spätestens 29.09.2023 muss der den Eltern zugesandte Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der gewünschten Grundschule vorliegen.

Die Unterlagen können auf dem Postweg der Schule zugeschickt oder bis zu diesem Termin in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden. Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellungstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönliche, individuelle Beratung erfolgen. Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestellt werden. 

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin oder die Benachrichtigung, dass eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich ist.

Erst bei einem Vorstellungstermin ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten wäre wünschenswert.
Zu dem Vorstellungstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um u.a. im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können.

Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden.
Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG).
Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden. Dies sind im Einzelnen:

               Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106,
               Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1,
               Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51, 

oder

               Städt. Ev. Grundschule A.- Clarenbach, Pestalozzistraße 16,
               Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Am Sportfeld 5.

Schulpflichtig werden am 01.08.2024 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15.11.2023 angemeldet werden. 

Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden.

Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern. 
Die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden.

Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.