Gleichstellungsplan

Gleichstellungsplan der Stadt Heiligenhaus für die Jahre 2022 - 2026 veröffentlicht

Deckblatt des Gleichstellungsplans der Stadt Heiligenhaus für die Jahre 2022 - 2026

Männer und Frauen sind gem. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag findet sich in § 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) wieder. Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten ist gem. § 5 Absatz 1 LGG verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen. 

Die Stadt Heiligenhaus als Arbeitgeber lebt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern schon seit langen Jahren. Dies zeigen unsere sehr guten Vergleichszahlen im vorliegenden Gleichstellungsplan für die Jahre 2022 – 2026 nahezu durchgängig. Sie zeigen, dass die Frage von Stellenbesetzungen und Beförderungen oder Höhergruppierungen seit geraumer Zeit nicht mehr eine Frage des Geschlechtes sind. Fortlaufende Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Belegplätzen in einer örtlichen Großtagespflege, Führungskräfte in Teilzeit, die Einrichtung mobiler Arbeit und Anpassungen der Arbeitszeitregelungen werden immer dem Leitgedanken der Gleichberechtigung und der Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Freizeit unterworfen.