Krötenwanderung

Verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Amphibien im Bereich Kettwiger und Abtskücher Straße

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 06.09.2022 und der Mobilitätsauschuss am 22.11.2022 haben für den Zeitraum der Amphibienwanderung (16.02.2026 bis 30.04.2026) die Vollsperrung der Kettwiger Straße beschlossen. Diese Vollsperrung gilt auch 2026 und erstreckt sich von der Kettwiger Straße Haus-Nr. 155 bis zur Einmündung Am Sprung. Die Zufahrtsmöglichkeit von der Ruhrstraße aus kommend über die Kettwiger Straße zum Am Sprung bleibt bestehen. 

Darüber hinaus ist bereits für den Zeitraum vom 16.02.2026 bis 30.04.2026 zum Schutz der Amphibien die Abtskücher Straße mit dem VZ 101-14 Amphibienwanderung und dem VZ 274-30 
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h sowie auf dem Flurweg und Angerweg das VZ 101-14 Amphibienwanderung angeordnet und aufgestellt.
 

Die Stadtverwaltung Heiligenhaus bittet um Beachtung und um Rücksichtnahme, damit der Amphibienschutz bestmöglich gewährleistet wird. Ein Dank gilt bereits vorab an die  ehrenamtlichen Helfer, die insbesondere im Bereich von Fangzäunen Amphibien sicher zu den Laichgewässern und zurück transportieren. Bitte achten Sie daher in den beschilderten Bereichen auch auf die Helfer und rechnen Sie mit Fußgängern, die die Straße queren!