Schiedsamtsbezirk II

Die Stadt Heiligenhaus sucht für den Schiedsamtsbezirk II eine

neue Schiedsperson

die dann durch den Rat der Stadt
Heiligenhaus für die Dauer von 5 Jahren für das Ehrenamt gewählt wird.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und zum Abschluss zu bringen.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, u. a. bei nachbarrechlichtlichen Streitigkeiten, bei Schmerzensgeld und
sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung oder Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder auch der Sachbeschädigung.
Heiligenhaus ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, wobei die beiden Schiedspersonen die gegenseitige Vertretung wahrnehmen.
Bei dem Bezirk II handelt es sich im Wesentlichen um die Stadtgebiete Unterilp, Oberilp, Wassermangel, Nonnenbruch, sowie Isenbügel.

Für dieses Ehrenamt sucht die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Juristische Vorbildung wird nicht erwartet, wohl aber die Fähigkeit, gut zuhören zu können; zudem Geschick in Bezug auf
Verhandlungsführung und Redegewandheit.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen
werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und nicht unter Betreuung stehen.
Zudem soll der Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirks II liegen.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 30.04.2024 bei der Stadt Heiligenhaus zu bewerben.

Den Bewerbungsvordruck können Sie hier runterladen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 02056 / 13-207 (Herr Stepinski) oder per Email an: g.stepinski@heiligenhaus.de