Information zur Europawahl 2024

Allgemeine Informationen
Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament wählen. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist bzw. in Deutschland wohnhafte/r Staatsangehörige/r der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der anderen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten. Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger, die noch nicht in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren oder die zwischenzeitlich ins Ausland weggezogen waren, werden in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben.

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html.

Informationen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl in leichter Sprache finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache.html bzw. in Gebärdensprache unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/gebaerdensprache.html.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland in allen Amtssprachen der EU finden Sie hier.


Teilnahme per Briefwahl und Zusendung der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie bereits im Vorfeld der Europawahl Ihre Stimmen abgeben möchten, können Sie dies durch Beantragung eines Wahlscheins tun. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen übermittelt.

Sie können die Erteilung eines Wahlscheins entweder schriftlich per Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung, elektronisch per Online-Wahlscheinantrag oder alternativ auch mündlich (im Briefwahlbüro) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

Die Antragsteller müssen in jedem Fall Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Bearbeitung der Wahlscheinanträge erfolgt im Briefwahlbüro der Stadt Heiligenhaus, das ab dem 13.05.2024 seinen Dienst aufnehmen wird. Hier können Sie entweder persönlich Ihre Wahlscheinanträge abgeben oder werfen diese in den städtischen Briefkasten (im Rathaus-Innenhof neben dem Eingang zum Rathaus-Neubau).

Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 129 (Kleiner Sitzungssaal) im Erdgeschoss des Rathaus-Neubau (Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • zusätzlich Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag (07.06.2024): 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wenn die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro abgeholt werden, besteht dort auch die Möglichkeit der Stimmabgabe.

Wahlscheine können bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Verspätet eingegangene schriftliche Anträge können nicht bearbeitet werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wahlscheine können in Ausnahmefällen auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden, wenn der Wahlberechtigte bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden Sie auf den Merkblättern zur Briefwahl, die jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.


Rückgabe / Rücksendung des Wahlbriefes
Wenn Sie den Stimmzettel gekennzeichnet und alle Unterlagen gemäß der beiliegenden Verpackungsanleitung in den roten Wahlbriefumschlag gepackt haben, muss dieser unbedingt rechtzeitig per Post abgesendet oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben werden. Die Wahlbriefe müssen bei der Stadt Heiligenhaus spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Ab 18.00 Uhr wird dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Der Rückversand zur Stadt Heiligenhaus per Post erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Bei einem Versand aus dem Ausland muss der Wahlbrief jedoch ausreichend durch den Briefwähler frankiert werden.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am Donnerstag, den 06. Juni 2024, abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang bei der Stadt Heiligenhaus sicherzustellen.