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Kindertagespflege

Details

Kindertagespflege ist eine Alternative zur Kindertagesstätte und bezeichnet die Erziehung, Bildung/Förderung und Betreuung von Kindern bis zur Aufnahme in den Kindergarten bei einer Kindertagespflegeperson - umgangssprachlich auch Tagesmutter genannt.


Sie wird von einer qualifizierten Tagespflegeperson i.d.R. im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten geleistet und umfasst max. 5 Kinder. Die kleine Gruppe mit einer festen Bezugsperson und die familienähnlichen Strukturen zeichnen die Kindertagespflege aus.


Die Kindertagespflegepersonen bieten den Kindern eine verlässliche Betreuung liebevoller und herzlicher Natur.


Nach einer Qualifikation erhalten die Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis von der Stadt Heiligenhaus und stehen in regelmäßigen Kontakt untereinander.
Zudem gibt es Großtagespflegestellen, die mit max. 9 Plätzen anbieten, in denen 2 Kindertagespflegepersonen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten tätig sind.
Auch Randzeitenbetreuung (vor/nach Kita und oder Schule) für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind möglich.


Der Betreuungsumfang kann von einer Vormittags- bis hin zu einer Ganztagesbetreuung reichen.


Kindern, die vorher in der Kindertagespflege waren fällt der Übergang in die Kita oft leichter:

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist leichter durch eine (zeitliche) Flexibilität und es besteht die Möglichkeit von individuellen Absprachen.

  • Die Fachberatung unterstützt Sie dabei eine möglichst passgenaue Betreuung für Ihr Kind zu finden.

Kosten

Siehe Elternbeitrag Kindertagespflege

Hinweise

Wenden Sie sich bitte zur Beratung an die Fachberatungen der Stadt Heiligenhaus. Dort erhalten Sie einen Überblick über die freien Plätze in der Kindertagespflege und Sie erhalten dort weiterführende Informationen.

Fristen

Spätestens 6 Monate vor Eintreten des Bedarfs den gewünschten Umfang schriftlich oder in elektronischer Form der Fachberatung mitteilen. Abgabe des Antrages spätestens einen Monat vor Betreuungsbeginn.

Voraussetzungen

  • Erster Wohnsitz in Heiligenhaus

Unterlagen

Bei einer Betreuung von über 35 Stunden pro Woche, einer Randzeitbetreuung oder einer Betreuung von unter einjährigen Kindern, wird ein Arbeitszeitnachweis von beiden Personensorgeberechtigten /Elternteilen (bez. PSB) benötigt.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie von der Fachberatung entsprechend ihres Bedarfs Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen bekommen haben lernen Sie sich und die Räumlichkeiten persönlich kennen. Nachdem ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson geschlossen wurde stellen Sie bitte den Antrag auf Förderung in der KTP bei der Fachberatung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Ihr Kind kann auch von einer Kindertagespflegeperson in einer anderen Kommune betreut werden. Der Antrag ist auch hierfür in Heiligenhaus zu stellen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zur Fachberatung auf.