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Die Stadt Heiligenhaus kann im Fördergebiet Eigentümerinnen und Eigentümern sowie erbbauberechtigten Personen einen Zuschuss für Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen, wie beispielsweise die straßenseitige Fassade und Hofeingänge ihrer Immobilien, gewähren.
Welche Projekte werden gefördert?
Renovierung, farbliche Gestaltung und Restaurierung von straßenzugewandten Fassaden oder Mauern
Begrünung von Fassaden, Mauern oder Dächern
Anlage von Dachgärten
Ergänzung von Stuck- und Fassadenornamenten
Entsiegelung von Flächen
Begrünung von Hof-, Spiel- und Wegeflächen
Reaktivierung des versiegelten Bodens zur gärtnerischen Nutzung
Herrichtung und Gestaltung von barrierefreien Hof- und Gartenflächen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines nicht zurückzahlenden Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 35 EUR (brutto) pro Quadratmeter (ausgemessener) gestalteter Hoffläche und aufgewerteter Fassadenfläche. Bei Gebäuden mit aufwendigen Fassaden oder einem hohen städtebaulichen Wert, liegt die Zuwendungssumme bei 40 € (brutto) je Quadratmeter aufgemessener Fläche. Der Förderhöchstsumme beträgt 12.000,- € pro Objekt.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Der Antrag muss schriftlich über das zur Verfügung gestellte Antragsformular bei der Stadt Heiligenhaus gestellt werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme sowie Beratung über die geplante Maßnahme durch den Quartiersarchitekten Christian Wlost (quartiersarchitekt@heiligenhaus.de – Tel: 0176/55619520) wird empfohlen.
Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.