Wählen Sie eine Option:
Der Verfügungsfonds der Innenstadt Heiligenhaus ist ein Instrument der Städtebauförderung zur nachhaltigen Stärkung und Attraktivierung zentraler Versorgungsbereiche. Er unterstützt private Initiativen durch eine öffentliche Ko-Finanzierung ihrer Projekte im räumlichen Geltungsbereich des Fördergebietes „Innenstadt Heiligenhaus“.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, Initiativen, Eigentümer und Eigentümerinnen, Gewerbetreibende oder engagierte Privatpersonen, die das Fördergebiet "Innenstadt" positiv verändern möchten.
Welche Projekte werden gefördert?
Einen Förderzuschlag erhalten Projekte, die in der Innenstadt einen nachhaltigen und gemeinschaftlichen Nutzen erfüllen. Gefördert werden:
Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
Maßnahmen zur Imagebildung der Innenstadt
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen, Aktionen oder Workshops zur Aufwertung der Innenstadt
Mitmachaktionen und Festivitäten in der Innenstadt
Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
Wie hoch ist die Förderung?
Mit dem Verfügungsfonds können Projektkosten bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Der maximale Förderbetrag liegt im Regelfall bei 7.500 Euro pro Projekt und 25.000 Euro jährlich.
Wer entscheidet, welche Projekte einen Zuschlag erhalten?
Darüber entscheidet ein eigens dafür aufgestellter Gremium, das sich aus Vertretern der Gastronomie, des Einzelhandels, der Dienstleistungsbranche sowie aus engagierten Bürgerinnen und Bürger aus Heiligenhaus zusammensetzt. Das Gremium bildet somit einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteurinnen und Akteure in der Innenstadt Heiligenhaus und berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes.
Hinweise Antragsstellung
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
Bei Kosten über 5.000 € sind drei Angebote/ Kostenvorschläge einzuholen und einzureichen.
Mit der Abrechnung ist ein kurzer Projektbericht vorzulegen, der das Projekt dokumentiert.
Der/die Antragssteller/in muss die Vorschriften der Fördermittelgeber beachten (s. Richtlinien im Anhang).
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nachträglich nach Einreichung von Rechnungen / Zahlungsbelegen.
Bei der Abrechnung sind die Rechnungs- und Zahlungsbelege zwingend als Originale bei der Stadt Heiligenhaus einzureichen.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Für die Einhaltung des Steuerrechts bei der Projektdurchführung sind die Antragstellenden selbst verantwortlich.