Wählen Sie eine Option:
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Am Sonntag, den 28. September 2025, finden eventuell erforderliche Stichwahlen der Landratswahl und/oder Bürgermeisterwahl statt.
Voraussetzungen für die Kommunalwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben.
Grundsätzlich ist für die Kommunalwahlen in Heiligenhaus wahlberechtigt und somit in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen, wer
am 03.08.2025 mit Hauptwohnsitz in Heiligenhaus gemeldet ist oder sich hier sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Heiligenhaus hat,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
am Wahltag Deutsche/r nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Bürger/in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, und
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Mitte August per Post zugestellt.
Voraussetzungen für die Integrationsratswahl
Wahlberechtigt ist - bis auf wenige Ausnahmen - jede Person, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Das gilt auch für alle Doppelstaatler, die neben der deutschen eine andere Staatsbürgerschaft haben. Staatenlose, Spätaussiedler und Eingebürgerte sind ebenfalls wahlberechtigt. Zu den Letztgenannten zählen auch Kinder von ausländischen Eltern, welche die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
16 Jahre alt sein,
sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
mindestens seit 16 Tagen (29.08.2025) in Heiligenhaus ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Asylbewerber im laufenden Verfahren und Geduldete!
1. Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 04. August 2025 per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zu den Kommunalwahlen mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Dienstag vor der Hauptwahl, 09.09.2025, bis 10 Uhr möglich.
2. Antrag per E-Mail
Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@heiligenhaus.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Die Beantragung per E-Mail ist bis zum Dienstag vor der Hauptwahl, 09.09.2025, möglich.
3. Antrag per Post
Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) aus, unterschreibt den Antrag und schickt diesen per Post in einem frankierten Umschlag an das Projektteam Wahlen im Rathaus. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Bitte beantragen Sie ab dem Dienstag vor der Hauptwahl, 09.09.2025, keine Briefwahlunterlagen mehr auf diesem Weg.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!
4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument, z.B. der Personalausweis, vorgelegt werden. .
Ab dem 11.08.2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Hauptstr. 157 Neubau Kleiner Sitzungssaal).
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Rathaus, Hauptstr. 157 (Kleiner Sitzungssaal 129, Neubau), ab dem 11.08.2025:
Montag bis Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzliche Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag, 12.09.25 und 26.09.25 hat das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet
5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 14.09.2025, 16 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.
Falls Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht zugestellt oder verloren wurden, kann noch bis spätestens Samstag, den 13.09.2025, 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufgenommen werden, da bei beantragter Briefwahl ohne gültigen Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl gewählt werden kann.
Weitere Informationen
Informationen rund um das Thema Voraussetzung für den Integrationsrat finden Sie im Flyer im Download-Bereich.
Für Fragen und weitere Anliegen sind wir unter der Rufnummer: 02056/13309 erreichbar.