Sie möchten bauen?

Sie tragen sich mit dem Gedanken zu bauen und benötigen Informationen, welche Aspekte im Vorfeld Ihres Bauvorhabens notwendig sind? Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und die entsprechende Ausstellung der Baugenehmigung, ist in Heiligenhaus der Fachbereich Bauaufsicht zuständig. Dieser nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht wahr. Die Mitarbeitenden der Bauaufsicht informieren und beraten Sie zu der Genehmigungssituation und -fähigkeit Ihres konkreten Bauvorhaben.

Ebenso nimmt die Bauaufsicht die Funktion der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr und informiert Sie gerne zu Fragen des Denkmalschutz.

Zu den Dienstleistungen Bauaufsicht

Stadtverwaltung Heiligenhaus
Fachbereich Bauaufsicht

Hauptstraße 157
42579 Heiligenhaus
Telefon: +49 (0) 20 56 / 13-333
E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de


Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag:09:00 Uhr bis 12:30 Uhr 
zusätzl. Donnerstag:14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
 sowie nach Terminvereinbarung 


Die individuellen Kontaktdaten Ihres Sachbearbeiters finden Sie hier.

Aufgaben der Bauaufsicht

  • Information und Bürgerberatung zu Bauaufsicht
  • Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
  • Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
  • Bauzustandsbesichtigungen und -kontrollen
  • Abwehr von Gefahren an Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Wiederkehrende Prüfungen für Sonderbauten
  • Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Pflege der Bauakten (Bauaktenkammer)
  • Ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen)
  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren
  • Denkmalschutzrechtliche Ordnungsverfahren
  • Information und Bürgerberatung zum Denkmalschutz
Detaillierte Informationen zu den Diensten der Bauaufsicht

Denkmalschutz

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ist die zentrale Gesetzesnorm für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Unter einem Denkmal versteht man gem. § 2 Abs. 1 DSchG NRW Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn:

  1. eine Sache bedeutend ist für:
    • die Erdgeschichte,
    • die Geschichte des Menschen,
    • die Kunst- und Kulturgeschichte,
    • Städte und Siedlungen oder
    • die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse
  2. an der Erhaltung und Nutzung aufgrund von künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein allgemeines Interesse besteht.

Der Denkmalschutz beschäftigt sich damit, Denkmale zu identifizieren, Denkmale unter Schutz zu stellen, diese in der Denkmalliste zu katalogisieren sowie für zukünftige Generationen zu sichern. Das Denkmalrecht ist grundsätzlich ab der Unterschutzstellung des Denkmals zu beachten.

Aufgabe der Denkmalpflege ist es den Denkmalwert dauerhaft zu bewahren, indem Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die den Denkmalwert nicht nachteilig verändern und das Denkmal in einem originalgetreuen Zustand erhalten.

Untere Denkmalbehörde sind gem. § 21 Abs. 1 Nr. 3 DSchG NRW die Gemeinden. Örtlich zuständig ist diejenige Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Denkmal befindet.
Aufgabe der Denkmalbehörden ist es nach pflichtgemäßem Ermessen, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzuwehren (§ 21 Abs. 5 DSchG NRW).

Das DSchG NRW unterscheidet vier Kategorien von Denkmälern – Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler. Die auf dem Gebiet der Gemeinde identifizierten Denkmäler werden von der unteren Denkmalbehörde in einer öffentlich zugänglichen Denkmalliste geführt.

Die Heiligenhauser Denkmalliste enthält aktuell 66 Denkmäler. Diese unterteilen sich in 61 Baudenkmäler und 5 Bodendenkmäler (Stand: August 2022).

Folgende Dienstleistungen werden u. a. von der unteren Denkmalbehörde erbracht:

  • Feststellung der Denkmaleigenschaft
  • Unterschutzstellung von Denkmälern, inkl. vorläufigem Schutz
  • Aufhebung der Denkmaleigenschaft
  • Führen einer Denkmalliste
  • Durchführung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren 
  • Stellungnahmen
  • Überprüfung der Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Normen zum Denkmalschutz inkl. ordnungsbehördlicher Maßnahmen
  • Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen
  • Ausstellen von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke bei denkmalpflegerischen Maßnahmen
zu denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren