Geflüchteten- und Migrationshilfe
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet die Stadt Heiligenhaus zur Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Geflüchteten. In Bezug auf die Anzahl und Art der Zuweisungen kann kein Einfluss genommen werden. So erreichen Heiligenhaus Menschen verschiedener Nationen mit individuellen Fluchtgründen, Geschichten und Erwartungen an ein sicheres Leben in Europa. Geflüchtete wollen nach ihrer Flucht und ersten Transfers innerhalb Deutschlands in die Erstaufnahmeeinrichtungen vor allem eins: Ankommen. Die Stadt Heiligenhaus möchte dafür Sorge tragen, dass sich Geflüchtete statusunabhängig willkommen fühlen und sich schrittweise an das Leben in unserer Gesellschaft gewöhnen können. Geflüchtete sollen während ihrer Zeit in Heiligenhaus alle für sie möglichen Angebote wahrnehmen können, die der Integration und Aufenthaltssicherung dienlich sind. Wichtige Informationen rund um das Thema Flucht, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter finden Sie auf dieser Seite.